Arbeitsgemeinschaft Asthmaschulung

im Kindes- und Jugendalter e.V.

Hilfen für die Kostenerstattung

Die Kostenerstattung der ambulanten Asthmaschulungen erfolgt bei gesetzlich Versicherten in der Regel über das DMP (Disease-Management-Programm) Asthma bronchiale.

Die ambulante Asthmaschulung für Eltern von Vorschulkindern (ASEV-Schulungen) der AG Asthmaschulung sind nach der Akkreditierung durch das Bundesamt für soziale Sicherung (BAS) für das DMP Asthma bei Kindern je nach Bundesland unterschiedlich in den Vergütungen verhandelt. Eine Übersicht der Vergütungssätze können wir Ihnen gern zukommen lassen.

Privatversicherte haben primär keinen Anspruch auf Kostenerstattung und sollten sich über Ihren Kinder- und Jugendarzt an ihre Versicherung wenden.

Bei konkreten Fragen zur Kostenerstattung ambulanter Schulungen können sich die Mitglieder der AG Asthmaschulung an die Geschäftsstelle der Arbeitsgemeinschaft oder an ihren Landesqualitätsbeauftragten wenden.

Stationäre Asthmaschulung erfolgt in aller Regel im Rahmen einer Rehabilitation. Kostenträger hier ist in den weitaus häufigsten Fällen die Deutsche Rentenversicherung (DRV), seltener die gesetzliche Krankenkasse (GKV).

Bei konkreten Fragen zur Kostenübernahme einer stationären Rehabilitation können sich die Mitglieder der AG Asthmaschulung an die Geschäftsstelle der Arbeitsgemeinschaft wenden. Informationen bzw. die Antragsformulare sind auch über das Bündnis für Kinder- und Jugendrehabilitation (www.kinder-und-jugendreha-im-netz.de) leicht zu erhalten.