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Supervision

SupervisionDie praktische Durchführung einer kompletten Schulung ist abschließender Baustein der Asthmatrainer-Ausbildung. Der Supervisand ist verpflichtet, das Schulungskonzept und den Schulungsablauf zu dokumentieren (Stundenpläne und Checklisten mit Inhalten/Themen, Zielen, Methoden und Materialien). Die Supervision kann dabei in einer Gruppe erfolgen.

Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Live-Supervision
    Bewährt hat sich die Erstdurchführung der Schulung durch Supervisanden mit Hilfe eines von einer Asthmaaakademie abgestellten Supervisors bzw. innerhalb eines erfahrenen Schulungsteams. Der Supervisor muss mindestens an 2 unterschiedlichen Schulungseinheiten persönlich teilgenommen haben. Die Beurteilung der Trainerqualifikation erfolgt persönlich und unmittelbar im Anschluss an die Schulung.
    Supervisionen werden ebenfalls von den Akademien durchgeführt und auch von ihnen angeboten
  2. Videogestützte Supervision
    Mindestens 2 Unterrichtseinheiten mit unterschiedlichen Themen müssen dabei einem Supervisor vorgelegt werden. Im Mittelpunkt stehen hierbei der persönliche Erfahrungsaustausch sowie die Möglichkeit zur Selbstreflexion. Die Gesamtdauer der videogestützten Supervision beträgt mindestens 3 Zeitstunden.

Weitere Informationen zur Supervision und aktuelle Termine erfahren sie direkt bei den Asthmaakademien.


Trainerzertifikate

Die Lehrkommission der AG entscheidet über die Ausstellung eines Trainerzertifikates der AG. Das Abschlusszertifikat wird nach erfolgreicher Teilnahme an allen drei Ausbildungsblöcken (Hospitation, Theorieseminar und Supervision) erteilt.

Alle Bescheinigungen der Ausbildungsteile (Nachweis der einzelnen Ausbildungsteile) müssen an die AG Asthmaschulung geschickt werden:

Dr. R. Szczepanski
Frau  Hagedorn-Heße
Iburger Straße 187
49082 Osnabrück
Tel.:0541 5602 213


Gebühren für Dienstleistungen der AG

Gemäß Vorstandsbeschluss und Bestätigung durch die Mitgliederversammlung vom 18.2.2000 bzw. 20.2.2000 sind die Geschäftsstelle der AG, die Asthmaakademien und die Hospitationszentren berechtigt Gebühren im Zusammenhang mit der Ausbildung zum Asthmatrainer zu erheben.