Berufliche Voraussetzungen
Nach Vorstandsbeschluss von 13.9.1999 und 20.2.2000 der Arbeitsgemeinschaft Asthmaschulung im Kindes- und Jugendalter e.V. werden von den Teilnehmern der Ausbildung zum Asthmatrainer berufliche Voraussetzungen gefordert, damit eine Vergabe von Trainerzertifikaten der AG erfolgen kann.
Generell sollten nur die Berufsgruppen zur Teilnahme am Theorieblock und der Supervision zugelassen werden, die die inhaltlichen Voraussetzungen erfüllen.
Eine Teilnahme am Theorieteil ist aber auch möglich, wenn dem Teilnehmer vorher klar ist, dass er nicht das Zertifikat sondern nur eine Teilnahmebescheinigung erhält. Im Zweifelsfall muss vor der Teilnahme über die Lehrkommission der AGAS die Frage der beruflichen Qualifikation abgeklärt sein.
Jede Asthmaakademie hat dies vorab jedem Teilnehmer schriftlich mitzuteilen.
Wenn sich jemand in Berufsausbildung befindet, zu einem derjenigen Berufe, die unten aufgelistet sind, so bekommt er ebenfalls kein Zertifikat solange nicht bis die Voraussetzung für ein Trainerzertifikat gegeben ist. Auch hier ruht das Antragsverfahren, d.h. der Antragsteller kann seine Unterlagen dann einreichen, wenn er Berufsabschluß und die entsprechende geforderte Berufserfahrung glaubhaft nachweisen kann.
Berufe
1. Ärzte:
- mit Facharztrichtung Kinderheilkunde; Ärzte in der pädiatrischen Facharztausbildung mit 1 Jahr Berufserfahrung in asthma- und allergiekranker Kinder
- Internisten, Allgemeinärzte, praktische Ärzte, Pneumologen mit einer mind. zweijährigen Berufserfahrung in der Behandlung asthmakranker/allergiebetroffener Kinder
2. Psychologen/ Pädagogen:
- Dipl. Psychologen mit mindestens 1 jähriger Berufserfahrung in der Behandlung von kranken Kindern und Jugendlichen
- Dipl. Pädagogen mit mindestens 1 jähriger Berufserfahrung in der Betreuung kranker Kinder und Jugendlicher
- Dipl. Sozialpädagogen mit mindestens 1 jähriger Berufserfahrung in der Betreuung kranker Kinder und Jugendlicher
- ärztliche approbierte Psychotherapeuten mit mindestens 1 jähriger Berufserfahrung in der Behandlung von kranken Kindern und Jugendlichen
3. Bereich Sport/ Physiotherapie/ Bewegung:
- Fachleute, die über eine mindestens einjährige Erfahrung im Bereich der Betreuung asthmakranker Kinder und Jugendlicher verfügen.
- Dipl. Sportlehrer, Sportpädagogen M.A. oder vergleichbare Abschlüsse mit dem Studienschwerpunkt Rehabilitations-/ Behindertensport
- Sport- Gymnastiklehrer sowie Sportlehrer mit der Zusatzbezeichnung "Sporttherapie" des DVGS (Deutscher Verband für Gesundheitssport)
- Bachelor, Master im Bereich Sportwissenschaft mit Studienschwerpunkt Gesundheitssport oder Rehabilitationssport
- Krankengymnasten
4. Kinderkrankenschwestern/ Kinderkrankenpfleger:
- mit mindestens 1 jähriger Berufserfahrung in der Betreuung asthma-/ allergiebetroffener Kinder
5. Med. Fachangestellte:
- aus Kinderarztpraxen, internistischen Praxen, sowie aus Praxen von Pneumologen, Allgemeinärzten und prakt. Ärzten sofern sie mind. 1 Jahr praktische Berufserfahrung mit asthmakranken Kindern/ Jugendlichen haben.
6. Erzieher (mit Fachschulabschluss):
- sofern sie mindestens 1 Jahr Berufserfahrung im Umgang mit chronisch kranken Kindern / Jugendlichen haben.
7. Lehrer (mit abgeschlossenem Studium):
- sofern sie mindestens 1 Jahr Berufserfahrung in der Rehabilitation chronisch kranker Kinder/ Jugendlicher vorweisen können.
8. Andere Berufsgruppen:
- Für alle anderen Berufsgruppen gilt, dass es sich um Berufsfelder mit patientenbezogener Berufserfahrung handeln muss. Einzelfallentscheidung durch die Lehrkommission der Arbeitsgemeinschaft Asthmaschulung im Kindes- und Jugendalter e. V.. Diese fordert geeignete Ausbildungs- und Berufserfahrungsnachweise an. Personen, die nicht über die aufgeführten Berufsausbildungen oder praktischen Erfahrungen verfügen, erhalten kein Trainerzertifikat, solange sie die genannten Qualifikationen nicht in geeigneter Weise nachgewiesen haben. Über Ausnahmen (z.B. die Anerkennung gleichwertiger ausländischer Ausbildungen) entscheidet die Lehrkommission und der Vorstand der Arbeitsgemeinschaft im jeweiligen Einzelfall.