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Aktuelle Infos

IV-Vertrag Nordrhein, für Kinder unter 5 Jahren

Seit 2010  gilt ein  IV-Vertrag für Familien, deren Kinder ein Asthma Bronchiale haben und unter 5 Jahren alt sind.
Dieser Vertrag enthält viele Elemente des DMP, zusätzlich eine Vergütung für die Instruktion und für Fallkonferenzen zwischen Ebene 1 und 2. Der Vertrag steht Mitgliedern nach der
Anmeldung zur Verfügung.

 

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„Kompetenznetz Patientenschulung“

Das Kompetenznetz Patientenschulung im Kindes- und Jugendalter wurde am
01.03.2008 auf Initiative der unterschiedlichsten Schulungsinitiativen im Kinder-
und Jugendbereich gegründet. Das Kompetenznetz Patientenschulung ist
interdisziplinär und repräsentiert die an der Schulung beteiligten Berufsgruppen
sowie die unterschiedlichsten Schulungsprogramme (seien sie Diagnose spezifisch oder Diagnose übergreifend). Im Wesentlichen geht es um Schulungsprogramme bei chronischen Erkrankungen sowie auch um Programme bei bedrohlichen Erkrankungen.

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"Förderpreis Pädiatrische Allergologie" für die Arbeitsgemeinschaft Asthmaschulung im Kindes- und Jugendalter

Im Rahmen ihrer diesjährigen Jahrestagung in Hamburg hat die Gesellschaft für Pädiatrische Allergologie und Umweltmedizin e. V. (GPA) am 2. September 2006 den „Förderpreis Pädiatrische Allergologie 2006“ an die Arbeitsgemeinschaft Asthmaschulung im Kindes- und Jugendalter e. V. verliehen. Mit dieser von Phadia (Freiburg) gestifteten Auszeichnung werden einmal jährlich Projekte oder Einzelpersonen gewürdigt, die in besonderer Weise zur Verbesserung der Situation von allergiekranken Kindern und Jugendlichen beitragen.

Gesamter Text als PDF Datei zum Download (424 KB) - bitte hier klicken -

 

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Schulungsaktivitäten für Schulungsvereine/nichtärztliche Asthmatrainer im Rahmen der DMP-Verträge

Die DMP- Rechtsverordnung stammt vom Dezember 2004. Im September 2005 wurde das Schulungsprogramm der Arbeitsgemeinschaft Asthmaschulung im Kindes- und Jugendalter e. V. (AGAS) vom Bundesversicherungsamt akkreditiert. Es ist das einzige für die Asthmaschulung von Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren im Rahmen des DMP zugelassene Schulungsprogramm.

Als Folge der Rechtsverordnung und der sonstigen rechtlichen Vorgaben werden jetzt in vielen Bundesländern (bisher immer unter Einbezug der Kassenärztlichen Vereinigungen, KV) DMP-Verträge abgeschlossen, die die Versorgung von Kindern, Jugendlichen und deren Eltern regelt. Dabei ist natürlich ein besonderer Schwerpunkt die Asthmaschulung gemäß Qualitätskriterien der AGAS.

Nach den bisherigen Abschlüssen dürfen Schulungen im Rahmen des DMP nur von Vertragsärzten abgerechnet werden, die

  1. an der Versorgungsebene 1 (hausärztlich koordinierender Arzt) und/oder der Ebene 2 (fachärztliche Ebene) teilnehmen und
  2. ihre Berechtigung dazu (Trainerzertifikat der AG-Asthmaschulung ) gegenüber der KV nachgewiesen haben.

Persönlich entsprechend ermächtigte Krankenhausärzte können die Teilnahme an der Ebene 2 im DMP beantragen. Für Institute und Polikliniken ist das nicht vorgesehen. Kliniken nehmen an der Versorgungsebene 3 teil. Für die Versorgungsebene 3 (stationär, Reha) werden gesonderte Verträge abgeschlossen.
 
In einigen Verträgen gilt auch die Regelung, dass das Trainerzertifikat der AGAS den jeweiligen Arzt für die Stufe 2-Versorgung im Rahmen des DMP berechtigt (natürlich neben anderen strukturellen Vorgaben, die erfüllt sein müssen).

Die Verträge sehen ausdrücklich auch vor, dass Schulungen in Schulungsgemeinschaften erbracht werden .
Diese sind definiert als Gemeinschaftseinrichtungen von am  DMP teilnehmenden Ärzten. Der abrechnende Vertragsarzt muss immer Mitglied der Schulungsgemeinschaft sein und selber die Schulungsqualifikation besitzen.

Was bedeutet diese Regelung für bestehende Schulungsstrukturen?

Die Qualitätssicherungsziele, die die Schulung betreffen machen folgende Vorgaben: Schon Im 1. Jahr  soll  bei 40% der Patienten, bei denen eine Schulung empfohlen wird, diese bereits bis zur nächsten Dokumentation ( also innerhalb von 3 manchmal 6 Monaten) durchgeführt werden - und bei 60% der Patienten soll die Schulung innerhalb eines Jahres durchgeführt worden sein! Diese geforderten Zielvorgaben steigen im 2. Jahr und 3.Jahr um jeweils 10% dann auf 60 bzw. 80%!

Diese Vorgaben sollen (auch?) dazu dienen, die aktive Mitarbeit der Patienten zu beurteilen!  Das heißt: Im Feld " Schulung aktuell empfohlen" darf nur dann " ja " angekreuzt werden, wenn auch die Möglichkeit besteht, diese Schulung auch durchzuführen! Sonst muss "nein" angekreuzt werden.
 
Um diese Zahlen zu erreichen zu können benötigen wir aber auch eine gut funktionierende
Infrastruktur für die Schulung. Vor allen Dingen sind Kooperation der bestehenden
Schulungsteams erforderlich, um freie Plätze sofort besetzen zu können, um nichtärztliche
Berufsgruppen schnell für Teams vermitteln zu können und um teilnehmenden Patienten
schnell einen Schulungsplatz anbieten zu können.

Schulung außerhalb des DMP

Nach wie vor wird es Kinder, Jugendliche und Familien geben, die sich – aus welchen Gründen auch immer – nicht in ein DMP einschreiben lassen wollen. Für diese Familien besteht weiterhin ein Schulungsanspruch gemäß § 43 SGB V als „Kann“-Leistung der Kassen. Dieser Paragraph gilt zurzeit auch für alle Kinder, die noch nicht 5 Jahre alt und damit für das DMP einschreibbar sind.

Fazit:    

Eine Umstrukturierung bestehender Schulungsverbünde mag mancherorts notwendig sein. Es gibt aber keinen Grund, bestehende Vereine, die sich der Schulungsaufgabe gewidmet haben, aufzulösen. Im Gegenteil die Nachfrage nach Schulung in Kooperation wird wachsen und vielerorts werden Neugründungen notwendig sein.

Weitere Informationen sind zu erhalten über folgende Internetseiten: www.dmp-asthma.de und www.asthmaschulung.de

 

Neue Website zum Disease-Management-Programm

Unter www.dmp-asthma.de stellt die Gesellschaft für pädiatrische Allergologie GPA ab sofort aktuelle Informationen zum nun verabschiedeten DMP zur Verfügung - von Pressemitteillungen und Ansprechpartnern bis hin zu den Stellungnahmen verschiedener Fachgesellschaften ist alles Wissenswerte zu finden.