Die DMP- Rechtsverordnung stammt vom Dezember 2004. Im September 2005 wurde das Schulungsprogramm der Arbeitsgemeinschaft Asthmaschulung im Kindes- und Jugendalter e. V. (AGAS) vom Bundesversicherungsamt akkreditiert. Es ist das einzige für die Asthmaschulung von Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren im Rahmen des DMP zugelassene Schulungsprogramm.
Als Folge der Rechtsverordnung und der sonstigen rechtlichen Vorgaben werden jetzt in vielen Bundesländern (bisher immer unter Einbezug der Kassenärztlichen Vereinigungen, KV) DMP-Verträge abgeschlossen, die die Versorgung von Kindern, Jugendlichen und deren Eltern regelt. Dabei ist natürlich ein besonderer Schwerpunkt die Asthmaschulung gemäß Qualitätskriterien der AGAS.
Nach den bisherigen Abschlüssen dürfen Schulungen im Rahmen des DMP nur von Vertragsärzten abgerechnet werden, die
- an der Versorgungsebene 1 (hausärztlich koordinierender Arzt) und/oder der Ebene 2 (fachärztliche Ebene) teilnehmen und
- ihre Berechtigung dazu (Trainerzertifikat der AG-Asthmaschulung ) gegenüber der KV nachgewiesen haben.
Persönlich entsprechend ermächtigte Krankenhausärzte können die Teilnahme an der Ebene 2 im DMP beantragen. Für Institute und Polikliniken ist das nicht vorgesehen. Kliniken nehmen an der Versorgungsebene 3 teil. Für die Versorgungsebene 3 (stationär, Reha) werden gesonderte Verträge abgeschlossen.
In einigen Verträgen gilt auch die Regelung, dass das Trainerzertifikat der AGAS den jeweiligen Arzt für die Stufe 2-Versorgung im Rahmen des DMP berechtigt (natürlich neben anderen strukturellen Vorgaben, die erfüllt sein müssen).
Die Verträge sehen ausdrücklich auch vor, dass Schulungen in Schulungsgemeinschaften erbracht werden .
Diese sind definiert als Gemeinschaftseinrichtungen von am DMP teilnehmenden Ärzten. Der abrechnende Vertragsarzt muss immer Mitglied der Schulungsgemeinschaft sein und selber die Schulungsqualifikation besitzen.
Was bedeutet diese Regelung für bestehende Schulungsstrukturen?
- Alle Schulungsteams können prinzipiell weiter arbeiten wie bisher. Erforderlich ist aber, dass ein Vertragsarzt im Team ist, der die DMP-Schulungsberechtigung der KV hat.
- Für Niedergelassene (sog. Vertragsärzte) bedeutet das kein Problem.
- Für Ärzte die an Krankenhäusern / Hochschulen arbeiten, bedeutet dies, dass sie eine Ermächtigung bei der zuständigen KV für die Leistung „Asthmaschulung für Kinder und Jugendliche“ beantragen müssen. Dies setzt voraus, dass sie eine Genehmigung zur Erbringung der Nebentätigkeit von ihrem jeweiligen Arbeitsgeber einholen, denn nur dann kann eine Ermächtigung beantragt werden.
- Für die Erteilung der Genehmigung ist die jeweils zuständige KV-Bezirksstelle verantwortlich.
- Für manche Schulungsvereine o.ä. muss eventuell eine entsprechende Umstrukturierung. Darüber hinaus muss der Verein organisatorisch mit den Ärzten, die für eine Abrechnung in Frage kommen (Vertragsärzte und/oder ermächtigte Ärzte, die am DMP teilnehmen) klare Absprachen hinsichtlich der Abrechnung treffen. Diese Absprachen umfassen die Abrechnung gegenüber der KV, aber auch natürlich die anschließende Abrechnung innerhalb des Teams bzw. für die jeweiligen Sach- und anderen Folgekosten. Es ist hierfür unumgänglich sich den für den KV-Bereich geltenden Vertragsabschluss genau anzusehen, da es unterschiedliche Regelungen gibt.
- Die bestehenden Schulungsvereine werden dringend gebraucht: Der hohe organisatorische Aufwand für die Durchführung der Schulungen wird vielerorts nur durch Schulungsverbünde/vereine zu leisten sein. Es gibt sehr viel Arbeit zu tun mit der Organisation und Planung der Schulungsdurchführung. Dieser Aufwand ist nicht zu unterschätzen und ist ja auch in der Vergütung der Schulung im Rahmen des DMP mit enthalten.
- Ein weiterer wichtiger Bereich für Schulungsvereine /-verbünde besteht darin, die Teams organisatorisch zusammen zu stellen, d.h., dafür zu sorgen, dass die nichtärztlichen Berufsgruppen in den Schulungsteams nachweislich mitschulen, ihre Leistung erbringen, ihr Honorar beziehen, ihre Qualifikation erwerben bzw. beibehalten. Schulungsvereine nichtärztliche Asthmatrainer, Mitarbeiter bei Organisation und Durchführung sind weiterhin wichtig, um die Ziele des DMP zu erreichen.
- Durch das DMP Asthma wird kurzfristig ein zunehmender Bedarf an Schulungskapazitäten entstehen. Es müssen schätzungsweise dreimal mehr Schulungen als bisher durchgeführt werden:
Die Qualitätssicherungsziele, die die Schulung betreffen machen folgende Vorgaben: Schon Im 1. Jahr soll bei

40% der Patienten,
bei denen eine Schulung empfohlen wird, diese bereits bis zur nächsten Dokumentation ( also innerhalb von 3 manchmal 6 Monaten) durchgeführt werden - und bei

60% der Patienten soll die Schulung innerhalb eines Jahres durchgeführt worden sein! Diese geforderten Zielvorgaben steigen im 2. Jahr und 3.Jahr um jeweils 10% dann auf

60 bzw.

80%!
Diese Vorgaben sollen (auch?) dazu dienen, die aktive Mitarbeit
der Patienten zu beurteilen! Das heißt: Im Feld " Schulung aktuell empfohlen" darf nur dann " ja " angekreuzt werden, wenn auch die Möglichkeit besteht, diese Schulung auch durchzuführen! Sonst muss "nein" angekreuzt werden.
Um diese Zahlen zu erreichen zu können benötigen wir aber auch eine gut funktionierende
Infrastruktur für die Schulung. Vor allen Dingen sind Kooperation der bestehenden
Schulungsteams erforderlich, um freie Plätze sofort besetzen zu können, um nichtärztliche
Berufsgruppen schnell für Teams vermitteln zu können und um teilnehmenden Patienten
schnell einen Schulungsplatz anbieten zu können.
Schulung außerhalb des DMPNach wie vor wird es Kinder, Jugendliche und Familien geben, die sich – aus welchen Gründen auch immer – nicht in ein DMP einschreiben lassen wollen. Für diese Familien besteht weiterhin ein Schulungsanspruch gemäß § 43 SGB V als „Kann“-Leistung der Kassen. Dieser Paragraph gilt zurzeit auch für alle Kinder, die noch nicht 5 Jahre alt und damit für das DMP einschreibbar sind.
- Nach wie vor haben Familien, die nicht im DMP eingeschrieben sind, einen Anspruch auf diesen Paragraphen (§ 43 SGB V), der nicht außer Kraft getreten ist, aber eine Kannleistung für eine wohnortnahe Rehabilitation darstellt. Es wird Aufgabe der Schulungsteams, der verordnenden Ärzte und der AGAS sein, nachdrücklich bei den gesetzlichen Krankenversicherungen dafür zu werben und zu sorgen, dass allen Familien (und nicht nur den Familien, die im DMP eingeschrieben sind) zu gleichen Konditionen eine Schulung angeboten werden kann.
- Zurzeit führt die AGAS eine prospektive kontrollierte Studie zur Wirksamkeit der Schulung für 2 – 5 Jährige durch, die in 2007 abgeschlossen sein wird.
Fazit: Eine Umstrukturierung bestehender Schulungsverbünde mag mancherorts notwendig sein. Es gibt aber keinen Grund, bestehende Vereine, die sich der Schulungsaufgabe gewidmet haben, aufzulösen. Im Gegenteil die Nachfrage nach Schulung in Kooperation wird wachsen und vielerorts werden Neugründungen notwendig sein.
Weitere Informationen sind zu erhalten über folgende Internetseiten:
www.dmp-asthma.de und
www.asthmaschulung.de