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Berufliche Voraussetzungen

Nach Vorstandsbeschluss von 13.9.1999 und 20.2.2000 der Arbeitsgemeinschaft Asthmaschulung im Kindes- und Jugendalter e.V. werden von den Teilnehmern der Ausbildung zum Asthmatrainer berufliche Voraussetzungen gefordert, damit eine Vergabe von Trainerzertifikaten der AG erfolgen kann.

Generell sollten nur die Berufsgruppen zur Teilnahme am Theorieblock und der Supervision zugelassen werden, die die inhaltlichen Voraussetzungen erfüllen.

Eine Teilnahme am Theorieteil ist aber auch möglich, wenn dem Teilnehmer vorher klar ist, dass er nicht das Zertifikat sondern nur eine Teilnahmebescheinigung erhält.

Jede Asthmaakademie hat dies vorab jedem Teilnehmer schriftlich mitzuteilen.

Wenn sich jemand in Berufsausbildung befindet, zu einem derjenigen Berufe, die unten aufgelistet sind, so bekommt er ebenfalls kein Zertifikat solange nicht bis die Voraussetzung für ein Trainerzertifikat gegeben ist. Auch hier ruht das Antragsverfahren, d.h. der Antragsteller kann seine Unterlagen dann einreichen, wenn er Berufsabschluß und die entsprechende geforderte Berufserfahrung glaubhaft nachweisen kann.

Berufe

1. Ärzte:

2. Psychologen/ Pädagogen:

3. Bereich Sport/ Physiotherapie/ Bewegung:

4. Kinderkrankenschwestern/ Kinderkrankenpfleger:

5. Arzthelferin:

6. Erzieher (mit Fachschulabschluss):

sofern sie mindestens 1 Jahr Berufserfahrung im Umgang mit chronisch kranken Kindern / Jugendlichen haben.

7. Lehrer (mit abgeschlossenem Studium):

8. Andere Berufsgruppen: